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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 731)
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XII ZB 175/06 - Kosten der unselbständigen AnschlußberufungLeitsatz: Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlußberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlußberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).BGH07.02.2006
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XII ZB 176/03 - Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens; Klagerücknahme; KostengrundentscheidungLeitsatz: Die Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens werden nach Rücknahme der Klage im Hauptsacheverfahren von der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfaßt.BGH13.12.2006
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XII ZB 84/06 - Sorgfaltsanforderungen für fristwahrende Schriftsätze; Telefax unmittelbar vor FristablaufLeitsatz: Zu den Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax unmittelbar vor Fristablauf.BGH02.08.2006
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XII ZR 124/02 - Doppelvermietung von GewerberaumLeitsatz: Bei einer Doppelvermietung von Gewerberaum kommt ein Anspruch des nichtbesitzenden (Erst-) Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der durch die weitere Vermietung erzielten Miete nach § 281 BGB a. F. jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der (nichtbesitzende) Mieter die Mietsache nicht in der Weise hätte nutzen dürfen wie der Zweitmieter. Insoweit fehlt es an der gemäß § 281 BGB a. F. erforderlichen Identität zwischen geschuldetem Gegenstand und dem, für den Ersatz erlangt worden ist.BGH10.05.2006
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XII ZR 134/03 - Jahresmiete; Gebührenstreitwert; Feststellungsklage; Mietverhältnis; Wertberechnung; StreitgegenstandLeitsatz: a) Bei einem Streit über das Bestehen oder die Dauer eines Mietverhältnisses richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 41 Abs. 1 GKG, nicht nach § 8 ZPO. Die Wertberechnung nach § 8 ZPO ist nur für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelwert (Beschwer) maßgeblich. b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses im Umfang der zeitlichen Kongruenz (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).BGH22.02.2006
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XII ZR 165/05 - Erforderliche Zeugenvernehmung zu unklarer KonkurrenzschutzklauselLeitsatz: Ist der Inhalt einer schriftlichen Konkurrenzschutzklausel nicht eindeutig, darf das Gericht eine beantragte Zeugenvernehmung über die Absprachen bei Vertragsschluß nicht urnerlassen. (Leitsatz der Redaktion)BGH24.05.2006
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XII ZR 165/05 - Gebührenstreit bei KonkurrenzschutzklageLeitsatz: Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.BGH09.08.2006
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XII ZR 178/03 - Keine Rechtskrafterstreckung eines Räumungsurteils gegen Mieter auf den Untermieter; Mietvertrag mit Erbengemeinschaft; Einhaltung der Schriftform; Hauptmietverhältnis; Untermietzins; mittelbarer MietbesitzLeitsatz: 1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter. 2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a. F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.BGH12.07.2006
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XII ZR 23/04 - Mangel; Schadensersatz; Überwachungspflicht des Stromlieferanten; Haftung für Schäden an Einrichtung durch schadhaften StromzählerLeitsatz: Zur Verantwortlichkeit des Vermieters für Schäden an Sachen des Mieters, wenn die Schadensursache von einer Gefahrenquelle ausgeht, die sich zwar im Mietgebäude befindet, aber nicht mitvermietet ist und nicht dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterliegt (hier: verplombte Zähleranlage des E-Werks).BGH10.05.2006
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XII ZR 33/04 - Keine Verwirkung des Kündigungsrechts wg. MietmangelsLeitsatz: An der Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung wegen eines Sachmangels in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a. F. (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663) wird unter dem seit 1. September 2001 geltenden Mietrecht nicht mehr festgehalten. Mit dem Mietrechtsreformgesetz ist die Grundlage für eine analoge Anwendung des § 539 BGB a. F./§ 536 b BGB entfallen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303 = GE 2006, 662 zur Frage des Minderungsrechts)BGH18.10.2006