5 U 1451/05 - Wettbewerbsverbot, Filialapotheke, Einkaufszentrum, Formularmietvertrag
Leitsatz:
1. Ein Wettbewerbsverbot, das dem Mieter von zum Betrieb einer Apotheke in
einem Einkaufszentrum angemieteten Räumen auferlegt wird, verstößt gegen § 305
c Abs. 1 BGB, wenn es in einem vom Vermieter gestellten 25-Seiten-Formularmietvertrag
auf der vorletzten Seite unter „Sonstiges" geregelt ist.
2. Ein solches Wettbewerbsverbot, das ausschließlich dem Mieter den Betrieb
eines Konkurrenzgeschäfts im räumlichen Umkreis von 3 km um das in der Innenstadt
gelegene Einkaufszentrum herum für die gesamte Vertragslaufzeit von 10 Jahren
untersagt, benachteiligt den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unangemessen.