Urteil Wettbewerbsverbot, Filialapotheke, Einkaufszentrum, Formularmietvertrag
Schlagworte
Wettbewerbsverbot, Filialapotheke, Einkaufszentrum, Formularmietvertrag
Leitsätze
1. Ein Wettbewerbsverbot, das dem Mieter von zum Betrieb einer Apotheke in einem Einkaufszentrum angemieteten Räumen auferlegt wird, verstößt gegen § 305 c Abs. 1 BGB, wenn es in einem vom Vermieter gestellten 25-Seiten-Formularmietvertrag auf der vorletzten Seite unter „Sonstiges" geregelt ist.
2. Ein solches Wettbewerbsverbot, das ausschließlich dem Mieter den Betrieb eines Konkurrenzgeschäfts im räumlichen Umkreis von 3 km um das in der Innenstadt gelegene Einkaufszentrum herum für die gesamte Vertragslaufzeit von 10 Jahren untersagt, benachteiligt den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unangemessen.
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