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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 731)
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15 C 216/05 - Schriftform bei Vermietung durch Geschäftsführerin der GbR; Mietvertrag; Vertretungszusatz; KündigungsfristLeitsatz: 1. Die Schriftform eines längerfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn als Vermieterin eine GbR angegeben ist, vertreten durch eine GmbH als alleinige Geschäftsführerin. 2. Das Fehlen eines Vertretungszusatzes bei der Unterzeichnung für die GmbH ist unschädlich.AG Köpenick05.04.2006
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5 C 26/06 - Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhendLeitsatz: Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist nicht wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.AG Köpenick19.09.2006
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6 C 105/06 - Wohnwerterhöhende Ausstattung; Kaltwasserzähler; BadLeitsatz: Die Ausstattung eines Bades mit einem geleasten Kaltwasserzähler ist nicht als wohnwerterhöhend anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick14.06.2006
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6 C 76/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung nur bei vereinbarten oder gezahlten Vorschüssen; rechtzeitig zur Post gegebene und verspätet zugegangene AbrechnungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Abrechnung innerhalb der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechungszeitraums nicht verpflichtet, wenn Betriebskosten weder vereinbart noch gezahlt worden sind. 2. Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick13.09.2006
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7 C 403/05 - Müllschlucker; Stillegung einer Müllabwurfanlage; Mülltrennung; Unterlassungsanspruch; AbfalltrennungLeitsatz: 1. Ist eine im Hause vorhandene Müllabwurfanlage nicht ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen, sondern nur zur Nutzung überlassen, so besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters gegen die Stillegung der Anlage. 2. Vielmehr ist der Vermieter wegen der auch ihn treffenden Verpflichtung zur stofflichen Trennung des Abfalls gem. § 4 KrW/AbfG berechtigt, die Müllabwurfanlage zur Verbesserung des Abfalltrennungsverhaltens der Mieter stillzulegen. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick26.04.2006
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16 C 239/05 - Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"; fristlose Kündigung; rückständige Miete; Prozeß- und Gerichtskosten; MietvertragLeitsatz: 1. Der Mieter hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB gegen seinen ehemaligen Vermieter Anspruch auf Ausstellung einer sogenannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". 2. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, sich in seiner Erklärung auf das Bestehen oder Nichtbestehen von Rückständen der laufenden Miete zu beschränken. So darf der Vermieter in dieser Bescheinigung auch auf unstreitig noch ausstehende Prozeß- und Gerichtskosten hinweisen.AG Hohenschönhausen30.03.2006
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8 C 347/06 - Wirksame Tarife der BSR für Müllabfuhr; BilligkeitskontrolleLeitsatz: Die Tarife der BSR für Abfallentsorgung halten einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB stand.AG Hohenschönhausen24.11.2006
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916 C 185/06 - Nachtspeicherheizung ist Sammelheizung; Hamburger Mietspiegel 2005; Mieterhöhung; Zustimmung; Abschlag; HeizkörperLeitsatz: 1. Auch eine Nachtspeicherheizung ist eine Sammelheizung im Sinne des Hamburger Mietspiegels 2005. 2. Sind nicht alle Räume einer Mietwohnung mit Heizkörpern ausgestattet, so muß bei der Nettokaltmiete ein Abschlag hingenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Hamburg-St. Georg12.07.2006
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8 C 136/06 - Einstellung der Gas- und Stromversorgung wegen Zahlungsrückstands; Liefersperre; Zutritt zur WohnungLeitsatz: Das Energieversorgungsunternehmen darf die Gas- und Stromzufuhr des Kunden sperren, wenn dieser seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt. Durch einstweilige Verfügung kann dem Kunden aufgegeben werden, dem Beauftragten des Versorgungsunternehmens Zutritt zu der Wohnung des Kunden zu gewähren und die Einstellung der Energieversorgung zu dulden. Allerdings ist dem Kunden zu gestatten, die Vollziehung der Liefersperre durch Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Schuld abzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)AG Erkelenz11.05.2006
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209 C 566/05 - Keine Minderung wegen Bebauung in der Nachbarschaft im Berliner InnenstadtbereichLeitsatz: 1. Die Errichtung neuer Gebäude in der Wohnumgebung stellt in Berliner Stadtlage grundsätzlich keinen Mangel dar. 2. Das folgt auch daraus, dass bei einem Minderungsanspruch der Mieter einen Instandsetzungsanspruch hätte, der hier unzweifelhaft nicht gegeben ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg06.03.2006