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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Zuschlagsbeschluss; Restitution; Rückübertragung; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; rechtswidrige Zwangsvollstreckung; machtmißbräuchliche Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Ein Vermögenswert, der auf der rechtsgestaltenden Wirkung einer im Wege der Zwangsvollstreckung ergangenen Entscheidung beruht, kann selbst dann nicht durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften zurückübertragen werden, wenn die gerichtliche Entscheidung vom Sekretär des Kreisgerichts getroffen worden ist und grob rechtsstaatswidrig war.
(Leitsatz der Redaktion)
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