« zurück zur Suche
Urteil Wohnflächenvereinbarung zur Bestimmung der Sollbeschaffenheit
Schlagworte
Wohnflächenvereinbarung zur Bestimmung der Sollbeschaffenheit; Mängelprotokolle bei Dauerbeeinträchtigungen nötig
Leitsätze
1. Die Parteien können unabhängig von gesetzlichen Regelungen (WoFlV, II. BV) vereinbaren, was zur Wohnfläche zählen soll (hier: Berücksichtigung von Souterrainwohnungen).
2. Bei Mängeln, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, bedarf es für die Mietminderung einer detaillierten Schilderung über die Zeit hin, etwa durch Vorlage von Mängelprotokollen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat