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Urteil Wirtschaftlichkeitsberechnung als Begründung für Verwertungskündigung
Schlagworte
Wirtschaftlichkeitsberechnung als Begründung für Verwertungskündigung; Abriß von Wohngebäuden
Leitsatz
Der Vermieter, der das Wohngebäude aufgrund der Schäden der Bausubstanz abreißen lassen will, muß als Begründung in seinem Kündigungsschreiben die Reparaturkosten den Abriß- und Neubaukosten gegenüberstellen sowie die zu erwartenden Erträge nach einer Sanierung denen eines Neubaus.
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