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Urteil Wiedergutmachung
Schlagworte
Wiedergutmachung; Beweisanforderungen; Judenvermögensabgabe; Anscheinsbeweis
Leitsätze
1. Der in Wiedergutmachungsmaterien typischerweise bestehenden Beweisnot ist zwar nicht mit einer Herabsetzung des Beweismaßes zu begegnen. Ihr ist jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen; das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen.
2. Aus der Zahlung der ersten Rate der "Judenvermögensabgabe" kann im Wege des Anscheinsbeweises geschlossen werden, daß die weiteren Raten in derselben Höhe gezahlt worden sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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