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Urteil Voraussetzungen der Mietminderung


Schlagworte

Voraussetzungen der Mietminderung; Baugerüst an Nachbarhaus; fehlender Trittschallschutz; unzureichende Klospülung; geringer Warmwasserdurchfluß

Leitsatz

Ein zur Minderung berechtigender Mangel der Mietsache liegt nicht vor, wenn

a) ein Baugerüst am Nachbargebäude aufgestellt ist, das allenfalls die Küche und die Speisekammer verdunkelt;

b) nur an einigen Stufen im Treppenhaus der Trittkantenschutz fehlt;

c) die WC-Spülung, bei der Fäkalien nur durch Nachspülen mit einem Eimer zu beseitigen sind, vom Mieter selbst oder auf seine Veranlassung eingebaut wurde;

d) der Durchlauferhitzer erst nach ca. 15 Sekunden anspringt;

e) die Badewanne erst nach 30 Minuten mit Wasser gefüllt ist.

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