Urteil Voraussetzungen der Mietminderung
Schlagworte
Voraussetzungen der Mietminderung; Baugerüst an Nachbarhaus; fehlender Trittschallschutz; unzureichende Klospülung; geringer Warmwasserdurchfluß
Leitsatz
Ein zur Minderung berechtigender Mangel der Mietsache liegt nicht vor, wenn
a) ein Baugerüst am Nachbargebäude aufgestellt ist, das allenfalls die Küche und die Speisekammer verdunkelt;
b) nur an einigen Stufen im Treppenhaus der Trittkantenschutz fehlt;
c) die WC-Spülung, bei der Fäkalien nur durch Nachspülen mit einem Eimer zu beseitigen sind, vom Mieter selbst oder auf seine Veranlassung eingebaut wurde;
d) der Durchlauferhitzer erst nach ca. 15 Sekunden anspringt;
e) die Badewanne erst nach 30 Minuten mit Wasser gefüllt ist.
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