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Urteil Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung
Schlagworte
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung
Leitsatz
Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, denen kein kontradiktorisch angelegtes Verfahren vorausgegangen ist, können nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.
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