Urteil Verzugszinsen für BSR-Rechnungen
Schlagworte
Verzugszinsen für BSR-Rechnungen; Änderungsrechnung kein konkludenter Verzicht; Schuldnerverzug ohne Mahnung
Leitsätze
1. Eine Leistungszeitbestimmung für Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß- und Benutzungszwangs kann auch einseitig in einer Rechnung vorgenommen werden, so daß der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug kommt (Bestätigung von BGH NJW 2005, 1772).
2. Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach Quartalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nur dann zum Verzug, wenn der Kunde vorher eine Rechnung erhalten hatte.
3. Eine Änderungsrechnung wegen Tarifsenkung ist nicht als konkludenter Verzicht auf Verzugszinsen für die Vergangenheit auszulegen. (Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?