Urteil Vertragsannahme mit Änderungen als neues Angebot
Schlagworte
Vertragsannahme mit Änderungen als neues Angebot; Fehlen einer Wohnflächenvereinbarung; Nutzfläche; Hobbyraum; Besichtigung der Wohnung; Minderung
Leitsätze
1. Hat der Mieter ein Vertragsformular unterzeichnet, in dem eine bestimmte Wohnfläche angegeben ist, und erhält er daraufhin ein vom Vermieter unterzeichnetes Vertragsexemplar zurück, in dem zusätzlich der Begriff Nutzfläche erwähnt ist, liegt darin die Ablehnung des Vertragsangebots und ein neues Angebot des Vermieters mit der Folge, daß eine vertragliche Vereinbarung zur Wohnfläche nicht zustande gekommen ist.
2. Die Wirksamkeit des Mietvertrags wird davon nicht berührt, wenn der Mieter die Wohnung vorher besichtigt hatte. 3. Bei Fehlen einer Vereinbarung zur Wohnfläche scheiden Minderungsansprüche des Mieters aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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