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Urteil Vergütungszuschlag für vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Hausverwaltung
Schlagworte
Vergütungszuschlag für vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Hausverwaltung; Insolvenzverwaltervergütung
Nichtamtlicher Leitsatz
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter obliegt es grundsätzlich nicht, das Schuldnervermögen zu verwerten , so dass ein Vergütungszuschlag nur in Betracht kommt, wenn die Verwertung schon im Insolvenzeröffnungsverfahren notwendig war.
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