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Urteil Unwirksame Preiserhöhungsklausel für Erdgaslieferung (GASAG)
Schlagworte
Unwirksame Preiserhöhungsklausel für Erdgaslieferung (GASAG); Unmaßgeblichkeit der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden für Sonderkunden; zum Begriff von Sonderkunden und Tarifkunden
Leitsätze
1. Für Kunden der GASAG, die eine Erdgaslieferung zu einem bestimmten Tarif vereinbart haben, kann sich eine Befugnis zur Preiserhöhung nicht aus den AVBGasV ergeben, sondern allenfalls nach den vorrangigen AGB.
2. Die entsprechende Regelung in § 3 der AGB ist intransparent und damit unwirksam.
(Leitsätze der Redaktion)
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