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Urteil Unternehmensrückgabe
Schlagworte
Unternehmensrückgabe; Unternehmenstrümmerrestitution; Betriebsgrundstück; Schuldenhaftung des Restitutionsberechtigten; Gläubigervorrangverbindlichkeiten; quotale Zurechnung bei der Stillegung von Betriebsteilen
Leitsatz
Für die Höhe von Gläubigervorrangverbindlichkeiten im Sinne des § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG ist der Zeitpunkt der Rückgabe des Vermögenswerts maßgebend.
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