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Urteil unlautere Machenschaft
Schlagworte
unlautere Machenschaft; Mauergrundstück; vorgeschobener Enteignungszweck; Übermaßverbot
Leitsatz
Wird eine zum Bau der Mauer nicht benötigte Teilfläche zu Verteidigungszwecken enteignet, so handelt es sich um eine unlautere Machenschaft i. S. d § 1 Abs. 3 VermG (Übermaßverbot).
(Leitsatz der Redaktion)
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