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Urteil Ungenaue firmenmäßige Bezeichnung des Vermieters im Mietvertrag
Schlagworte
Ungenaue firmenmäßige Bezeichnung des Vermieters im Mietvertrag
Leitsatz
Eine ungenaue firmenmäßige Bezeichnung des Vermieters im Mietvertrag steht der im Wege der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden zutreffenden Firmenbezeichnung nicht entgegen.
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