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Urteil Umstellung von Fernwärme auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters
Schlagworte
Umstellung von Fernwärme auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters
Leitsätze
1. Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Haus mit Fernwärme versorgt wird, ist der Vermieter berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Dritten abzuschließen (Abgrenzung zu BGH GE 2006, 838).
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dadurch eine nicht gerechtfertigte Mehrbelastung für den Mieter entsteht.
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