Urteil Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
Schlagworte
Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
Leitsätze
1. Soll eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf einen Netto-Mietspiegel erhöht werden, ist das Mieterhöhungsverlangen dann formunwirksam, wenn nicht klargestellt wird, unter Berücksichtigung welcher Betriebskosten (konkrete oder pauschale Betriebskosten lt. Mietspiegel) eine höhere Bruttomiete verlangt wird.
2. Bei Umrechnung der Brutto- in eine Nettomiete mit den konkreten Betriebskosten muß der Betriebskostenstatus mindestens mit Angaben aus Zeiträumen stammen, für die eine Abrechnung schon fällig ist. Ferner müssen vom Vermieter die jeweils aktuellsten bekannten Kosten bis zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens angegeben werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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