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Urteil Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Rubrumsberichtigung bis zum Abschluß der Zwangsvollstreckung
Leitsatz
Aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Rubrum eines vollstreckungsfähigen Titels nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu berichtigen. Das gilt auch nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens, das aber noch in der Zwangsvollstreckung begriffen ist. Damit soll klargestellt werden, welchem Vermögen die Forderung zuzuordnen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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