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Urteil Staffelmiete
Schlagworte
Staffelmiete; Wirksamkeit bei Anknüpfung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Leitsätze
Eine Staffelmietvereinbarung ist unwirksam, wenn sie auf die ortsübliche Vergleichsmiete Bezug nimmt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die einzelnen Staffeln unmittelbar an die ortsübliche Miete anknüpfen oder nur über die Deckelung die konkreten Mieterhöhungsbeträge unbestimmt werden.
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