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Urteil Samtgemeindeumlage
Schlagworte
Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie; Verhältnismäßigkeitsprinzip
Leitsätze
1. Durch die Erhebung der niedersächsischen Samtgemeindeumlage wird die Selbstverwaltungsgarantie der Mitgliedsgemeinden gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG nicht berührt.
2. Der Finanzbedarf der Samtgemeinde kann weitergehende Einschnitte in die Finanzausstattung der Mitgliedsgemeinde rechtfertigen als die, welche das Land mit Blick auf Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG vornehmen dürfte.
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