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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermögensverlust auf andere Weise; staatliche Verwaltung jüdischen Vermögens

Leitsatz

Die Anordnung der staatlichen Verwaltung jüdischen Vermögens auf Grund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191) ist nicht als ein Vermögensverlust auf andere Weise im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG anzusehen.

(Leitsatz der Redaktion)

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