Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufbauenteignung; Überschuldung; Beweislast; Überzeugungsbildung
Leitsätze
1. Hält das Verwaltungsgericht einen Beteiligten in dem Sinne für "beweispflichtig", daß er die ihm günstigen Beweismittel selbst zu benennen hat, und läßt es deswegen das nicht unter Beweis gestellte Vorbringen des Beteiligten unberücksichtigt, beruht die Entscheidung auf einer fehlerhaften Überzeugungsbildung.
2. Es bleibt offen, ob bei einer Inanspruchnahme eines überschuldeten Grundstücks nach dem Aufbaugesetz auch eine Vermutung dahin besteht, daß die Überschuldung das bestimmende oder wesentlich mitbestimmende Motiv im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG für die Enteignung war (wie Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 Nr. 79 = ZOV 1996, 380 und Beschluß vom 13. August 2003 - 7 B 24.03 -).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?