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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Anmeldebefugnis der Erben trotz Testamentsvollstreckung; Betriebsvermögen
Leitsätze
Die Erben können die Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz auch dann selbständig beantragen, wenn die Schädigung einen Nachlaß betraf, für den Testamentsvollstreckung angeordnet war.
Ein betrieblich genutztes Grundstück hatte seine Zugehörigkeit zu einem Unternehmen erst dann verloren, wenn die Verknüpfung durch eine eindeutige (Entnahme-) Handlung des Unternehmensinhabers aufgehoben war.
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