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Urteil Restitutionshindernis vor investiven Maßnahmen
Schlagworte
Restitutionshindernis vor investiven Maßnahmen; Anspruch des Berechtigten auf Zahlung des Verkehrswerts bei eigeninvestiven Maßnahmen des Verfügungsberechtigten
Leitsatz
Besteht für das Grundstück bereits vor den investiven Maßnahmen ein Restitutionshindernis, besteht kein Anspruch des Berechtigten auf Zahlung des Verkehrswerts nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG.
(Leitsatz der Redaktion)
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