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Urteil Restitutionsausschluß
Schlagworte
Restitutionsausschluß; Unmöglichkeit; Natur der Sache
Leitsatz
Ein möglicherweise zunächst bestehender, durch eine bestimmte Nutzung des Grundstücks begründeter Ausschluß der Restitution fällt mit der Auf-gabe dieser Nutzung weg. Die Absicht des Verfügungsberechtigten, künftig eine neue (andere) Nutzung des Grundstücks aufzunehmen, kann grundsätzlich für sich keinen Ausschluß der Restitution begründen.
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