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Urteil Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der Berufung
Schlagworte
Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der Berufung; Ausnahmeberufung bei Verfassungsverstoß; Willkürverbot; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Abweisung von höchstrichterlicher Rechtsprechung
Leitsatz
Das Berufungsgericht ist an die Entscheidung des Amtsgerichts, die Berufung nicht zuzulassen, gebunden. Im Falle willkürlicher Verweigerung der Zulassung wegen Verstoßes gegen Artikel 3 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot kann eine "Ausnahmeberufung" statthaft sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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