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Urteil Räumungsvollstreckung gegen volljährig gewordene Kinder
Schlagworte
Räumungsvollstreckung gegen volljährig gewordene Kinder
Leitsatz
Ist im Räumungsurteil lediglich der Mieter angeführt, ist die Zwangsvollstreckung auch gegen seine minderjährigen Kinder zulässig. Das gilt auch dann, wenn diese inzwischen volljährig geworden sind. (Leitsatz der Redaktion)
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