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Urteil Prozeßkostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft


Schlagworte

Prozeßkostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist prozeßkostenhilfefähig. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse kommt es in entsprechender Anwendung des § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO sowohl auf die der parteifähigen Vereinigung wie auch auf die der wirtschaftlich Beteiligten (Eigentümer) an. Dies gilt auch, wenn der Verwalter das Verfahren in Verfahrensstandschaft führt.

(Leitsatz des Einsenders)

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