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Urteil Pfändungsschutz für laufende künftige Sozialleistungen
Schlagworte
Pfändungsschutz für laufende künftige Sozialleistungen; unpfändbarer Betrag
Leitsatz
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.
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