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Urteil Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen
Schlagworte
Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen; Verteilung und Beseitigung von Werbematerial in Briefkästen und Treppenfluren
Leitsatz
Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen, einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht.
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