Urteil Minderung wegen Baulärms
Schlagworte
Minderung wegen Baulärms; Mietminderung; Mangel; Störung durch Vibrationen und Rammgeräusche; Presslufthammer; Großbaustelle
Leitsätze
1. Ein Minderungsrecht wegen erheblicher Baumaßnahmen in der Umgebung einer Einkaufstraße ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Mieter damit rechnen musste, wenn ein Großprojekt mit Abriss praktisch eines kompletten Blockes nebst Parkhäusern und Entfernung eines Kaufhauses verwirklicht wird (hier: Wilmersdorfer Arcaden).
2. Dabei kann eine Minderung von 30 % und für die Zeit von zusätzlichen starken Vibrationen durch Rammen von T-Trägern von 50 % gerechtfertigt sein.
(Leitsätze der Redaktion)
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