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Urteil Mietvertragsverlängerung trotz unwirksamer Optionsausübung
Schlagworte
Mietvertragsverlängerung trotz unwirksamer Optionsausübung; stillschweigende Vertragsverlängerung; Gewerbemietverhältnis
Leitsatz
Kommt eine Vertragsverlängerung eines Gewerbemietvertrages durch unwirksame Optionsausübung nicht zustande, wird jedoch das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen (stillschweigend) fortgesetzt, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann mit ordentlicher Frist gekündigt werden. (Leitsatz der Redaktion)
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