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Urteil Mietkautionsrückgabe durch Erwerber
Schlagworte
Mietkautionsrückgabe durch Erwerber
Leitsatz
Nach Veräußerung des vermieteten Wohnraums haftet der Erwerber auf Rückzahlung der Kaution auch dann, wenn das Mietverhältnis zwar zum Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung schon beendet, der Kautionsrückzahlungsanspruch aber noch nicht fällig war.
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