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Urteil Mieterhöhungsverlangen bei nicht vorhandenem Balkon
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen bei nicht vorhandenem Balkon
Leitsatz
Hat die Wohnung keinen Balkon, ist das nicht als wohnwertminderndes Merkmal zu berücksichtigen, denn es handelt sich insofern nicht um einen "nicht nutzbaren Balkon" im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2005 (entgegen KG GE 2004, 1391). (Leitsatz der Redaktion)
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