Urteil Mauergrundstück
Schlagworte
Mauergrundstück; Verteidigungszweck; willkürliche Enteignung
Leitsätze
1. Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen (Enteignung von "Mauergrundstücken") auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR von 1961 sind generell nicht als unlautere Machenschaften i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen, auch wenn die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze und an der Grenze zwischen Berlin (West) und Berlin (Ost) bzw. der DDR "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes der früheren DDR" waren.
2. Willkürliche Enteignungen erfüllen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?