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Urteil Mangelkenntnis bei Vertragsschluß
Schlagworte
Mangelkenntnis bei Vertragsschluß; Mietminderung
Leitsatz
Ein bei Vertragsschluß überstrichener und mit Acryllack verschmierter Fensterrahmen deutet auch für den Laien darauf hin, daß sich unter dem schlechten Zustand des Anstrichs eventuelle Mängel der Holzrahmen verbergen können. Das Unterbleiben einer Untersuchung in diesem Zusammenhang ist jedenfalls grob fahrlässig mit der Folge, daß ein Minderungsrecht des Mieters entfällt.
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