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Urteil Mängel, Minderung, Untermieter, Hemmung der Verjährung
Schlagworte
Mängel, Minderung, Untermieter, Hemmung der Verjährung
Leitsatz
Beruft sich der auf Zahlung von Miete in Anspruch genommene Mieter gegenüber dem Vermieter darauf, dass sein (des Mieters) Untermieter die Miete wegen Mängeln gemindert habe, kann eine Streitverkündung des Mieters an den Untermieter nicht zur Hemmung der Verjährung der Mietansprüche des Mieters gegen den Untermieter führen.
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