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Urteil Lastenausgleichsrückzahlung
Schlagworte
Lastenausgleichsrückzahlung; Schadensausgleichsleistung; Lastenausgleichsempfänger; Rechtsnachfolger
Leitsatz
Die Rückzahlungspflicht ist dem Lastenausgleichsempfänger und seinen Gesamtrechtsnachfolgern auferlegt, soweit diese oder deren Rechtsnachfolger die Schadensausgleichsleistung erlangt haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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