Urteil Laienwerbung
Schlagworte
Laienwerbung; Zuträgerprovision; Finderlohn; Wettbewerbsrecht; Werbeprämien; Werbung für Waren und Dienstleistungen mit Werbeverbot; Vermittlungsprovision für Benennung von Immobilien; wettbewerbswidriger Einsatz von Laien zur Werbung von Kunden; Verbraucherleitbild; unlauterer Wettbewerb; Zuwendungen; sonstige Unlauterkeit
Leitsatz
Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich die Werbung auf Waren oder Dienstleistungen bezieht, für die besondere Werbeverbote bestehen (hier: Verbot von Zuwendungen bei Heilmitteln).
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