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Urteil Kostentragungspflicht nach durch Aufrechnung erloschener Klageforderung
Schlagworte
Kostentragungspflicht nach durch Aufrechnung erloschener Klageforderung; Mietkaution
Leitsatz
Die Kosten des Rechtsstreits hat nach übereinstimmender Erledigungserklärung auch dann der klagende Vermieter zu tragen, wenn durch die Aufrechnung des beklagten Mieters die Klageforderung erlischt. Das gilt auch dann, wenn der klagende Vermieter sich nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht aus der vom Mieter geleisteten Kaution befriedigt, obwohl er zur Abrechnung verpflichtet war, weil weitergehende Forderungen nicht im Raum standen. (Leitsatz der Redaktion)
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