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Urteil Kontoguthaben


Schlagworte

Kontoguthaben; Surrogat; Anspruchsübergang

Leitsatz

Der Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens ist nach § 11 Abs. 6 Satz 1 VermG auch dann auf den Entschädigungsfonds übergegangen, wenn der Lastenausgleich nicht für das Kontoguthaben selbst, sondern für einen Vermögensgegenstand gezahlt worden ist, an dessen Stelle das Kontoguthaben als Surrogat getreten ist.

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