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Urteil Klage auf künftige Mietzahlung bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit


Schlagworte

Klage auf künftige Mietzahlung bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit

Leitsatz

Der Vermieter darf auf zukünftige Miete oder Nutzungsentschädigung klagen, wenn der Mieter nach dem Einzug ohne Mitteilung der Gründe jegliche Mietzahlung unterläßt.

(Leitsatz der Redaktion)

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