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Urteil Klage auf künftige Mietzahlung bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit
Schlagworte
Klage auf künftige Mietzahlung bei vermuteter Zahlungsunfähigkeit
Leitsatz
Der Vermieter darf auf zukünftige Miete oder Nutzungsentschädigung klagen, wenn der Mieter nach dem Einzug ohne Mitteilung der Gründe jegliche Mietzahlung unterläßt.
(Leitsatz der Redaktion)
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