Urteil Keine Parabolantenne für den deutschen Mitbürger ausländischer Herkunft
Schlagworte
Keine Parabolantenne für den deutschen Mitbürger ausländischer Herkunft; keine Feststellungsklage bei möglicher Leistungsklage; Integrationsversäumnis des Mieters
Leitsätze
Ein Deutscher ausländischer Herkunft kann die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne nicht verlangen, wenn die Mietwohnung über einen Breitbandkabelanschluß verfügt. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, als Analphabet das Satellitenfernsehen zu benötigen, da er deswegen weder Zeitungen noch das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen könne. Denn auf das Versäumnis, die deutsche Sprache im Rahmen der Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse zu erlernen, könne sich der Mieter nicht berufen.
(Leitsätze der Redaktion)
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