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Urteil Keine Betriebskosten für Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Keine Betriebskosten für Modernisierungsmaßnahme
Leitsätze
1. Entstehen durch Modernisierungsmaßnahmen neue Betriebskosten, wie etwa nach dem Einbau eines Fahrstuhls, sind diese grundsätzlich nicht vom Mieter zu tragen.
2. Eine Ausnahme besteht nach Treu und Glauben nur in eng begrenzten Fällen wie bei der Umstellung von Ofenheizung auf Zentralheizung.
(Leitsätze der Redaktion)
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