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Urteil Kaltwasserzähler auch bei Leasing wohnwerterhöhend
Schlagworte
Kaltwasserzähler auch bei Leasing wohnwerterhöhend
Leitsatz
Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist auch dann wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.
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