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Urteil Kaltwasserkosten für Wärmetauscher sind Heizkosten


Schlagworte

Kaltwasserkosten für Wärmetauscher sind Heizkosten; Zeitabgrenzungsprinzip; Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten; Mietermehrheit; Nebenkostenabrechnungspauschale

Leitsätze

1. Die für die Aufnahme der Fernwärme am Wärmetauscher erforderlichen Kaltwasserkosten des Hauskreislaufs können als Heizkosten geltend gemacht werden.

2. Betriebskosten dürfen nach dem Zeitabgrenzungsprinzip abgerechnet werden.

3. Die für die Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten entstehenden Gebühren können ohne Zustimmung der Mietermehrheit zur Anmietung nicht umgelegt werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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