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Urteil Irreführender Vereinsname
Schlagworte
Irreführender Vereinsname; Wettbewerb; Immobilienwirtschaft; ivd
Leitsatz
Die Spitzenverbände der deutschen Immobilienwirtschaft sind berechtigt, die Verwendung des Namens "Immobilienverband Deutschland", der im wesentlichen Makler und nur im untergeordneten Maße Immobilieneigentümer zu seinen Mitgliedern zählt, zu untersagen. (Leitsatz der Redaktion)
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