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Urteil Insolvenzverfahren, Anfechtungsanspruch
Schlagworte
Insolvenzverfahren, Anfechtungsanspruch
Leitsatz
In Insolvenzverfahren, die nach dem 31. Dezember 1998 beantragt worden sind, verjährt der Anfechtungsanspruch auch dann gemäß § 146 InsO, wenn die rechtlichen Wirkungen der anfechtbaren Rechtshandlung vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind.
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